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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über Dienstleistungen, insbesondere für die Buchung und Durchführung von Feuershows, Lichtshows und Event-Auftritten, die zwischen der Formation

"Fire of Witch & Dragon "(nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) geschlossen werden.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Vertragspartner ist, sofern nicht anders angegeben:
Fire of Witch & Dragon
Jeannette Keßler
Bergstr.9

66399 Mandelbachtal
info-fire-of-witchanddragon@web.de
01575-3060122

 

2. Vertragsgegenstand und Zustandekommen des Vertrages

(1) Der Gegenstand des Vertrages umfasst die Erbringung von künstlerischen Darbietungen (Feuershows, pyrotechnische Effekte, Tanz, Animation) gemäß den individuellen Absprachen im jeweiligen Buchungsvertrag oder Angebot.
(2) Alle Angebote auf der Website oder in Werbemedien des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.


(3) Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein individuelles Angebot des Anbieters schriftlich (per E-Mail oder Post) innerhalb der genannten Frist bestätigt und der Anbieter diese Buchung wiederum schriftlich bestätigt.

 

3. Leistungsort, Technische Voraussetzungen und Pflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Show erforderlichen Rahmenbedingungen am Veranstaltungsort rechtzeitig und auf eigene Kosten bereitzustellen. Hierzu gehören insbesondere:

  • Eine ebene, feuerfeste und ausreichend große Auftrittsfläche (Mindestmaße nach Absprache).

  • Ein Sicherheitsabstand zum Publikum, zu brennbaren Objekten und Gebäuden gemäß den Vorgaben des Anbieters.

  • Die Einholung aller erforderlichen behördlichen Genehmigungen (z. B. Ordnungsamt, Feuerwehr) sowie die Anmeldung bei der GEMA, sofern zutreffend.
    (2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Leistungsort geeignete Löschmittel (z. B. Feuerlöscher, Löschdecken) gemäß Absprache bereitstehen.
    (3) Der Auftraggeber benennt für den Tag der Veranstaltung einen festen Ansprechpartner vor Ort, der für die Einhaltung der Sicherheitszonen mitverantwortlich ist.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen und Kleinunternehmerstatus

(1) Es gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Honorare. Alle Preise verstehen sich zuzüglich eventuell anfallender Fahrtkosten, Übernachtungskosten oder Spesen, sofern diese nicht explizit als Pauschale ausgewiesen sind.
(2) Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und diese folglich auch nicht auf Rechnungen ausgewiesen.
(3) Sofern im Angebot vereinbart, ist nach Vertragsabschluss eine Anzahlung innerhalb der dort genannten Frist zu leisten.
(4) Die Restzahlung oder der Gesamtbetrag ist ohne Abzug spätestens innerhalb von

[z. B. 14] Tagen nach Rechnungsstellung bzw. nach der Veranstaltung per Überweisung zu zahlen. Barzahlung vor Ort ist nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung zulässig.

 

5. Rücktritt, Stornierung und Schlechtwetter-Regelung

(1) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück (Stornierung), ohne dass der Anbieter dies zu vertreten hat, werden folgende Stornogebühren auf das vereinbarte Gesamthonorar fällig:

  • Bis [z. B. 60] Tage vor dem Veranstaltungstermin: [z. B. 20] % des Honorars.

  • Bis [z. B. 30] Tage vor dem Veranstaltungstermin: [z. B. 50] % des Honorars.

  • Bis [z. B. 14] Tage vor dem Veranstaltungstermin oder später: [z. B. 80] % bis 100 % des Honorars.
    (2) Höhere Gewalt: Wird die Durchführung der Show durch unvorhersehbare, vom Anbieter nicht zu vertretende Umstände (z. B. Naturkatastrophen, extreme Trockenheit mit absolutem behördlichen Feuerverbot, schwere Krankheit/Unfall der Künstler) unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Anzahlungen werden zurückerstattet. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
    (3) Schlechtwetter-Verschiebung: Kann eine Open-Air-Show wegen Regen, Sturm oder extremen Wetterbedingungen am Veranstaltungstag aus Sicherheitsgründen nicht stattfinden und steht keine regensichere Alternative zur Verfügung, wird den Parteien die Möglichkeit eingeräumt, die Show auf einen freien Alternativtermin des Anbieters innerhalb von [z. B. 12] Monaten kostenlos zu verschieben. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den neuen Termin angerechnet.
    (4) Schlechtwetter-Ausfallgebühr: Ist eine Verschiebung gemäß Absatz 3 vom Auftraggeber nicht gewünscht oder nicht möglich (z. B. bei fest datierten Hochzeiten/Events), und die Show muss wegen des Wetters final abgesagt werden, behält der Anbieter den Anspruch auf eine feste Ausfallgebühr in Höhe von [z. B. 150 EURO des vereinbarten Gesamthonorars zur Abdeckung von Vorbereitung, Blockierung des Termins und Anfahrt.

 

6. Haftung und Versicherung

(1) Der Anbieter verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden, die speziell das Risiko von Feuershows und Pyrotechnik abdeckt.
(2) Der Anbieter haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Künstler beruhen.
(3) For Schäden, die dadurch entstehen, dass das Publikum den abgesperrten Sicherheitsbereich missachtet, oder die auf unvollständige Angaben bzw. mangelnde Sicherheitsvorkehrungen seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
(4) Der Auftraggeber stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die durch das Verhalten von Gästen oder durch Mängel des Veranstaltungsortes verursacht werden.

 

7. Urheberrechte, Bild- und Tonaufnahmen

(1) Das während der Show gezeigte Konzept, die Choreografien sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Bild-, Video- und Tonaufnahmen der Show durch den Auftraggeber oder dessen Gäste für rein private Zwecke sind gestattet.
(3) Eine kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe von Bild- und Tonaufnahmen an Medienbedienstete bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

 

8. Schlussbestimmungen

(1) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Jeannette Keßler

Bergstraße 9

66399 Mandelbachtal

Tel.: +49 (0) 157-53060122

Jeannette Keßler

Tel.: +49 (0) 171-1524871

Michael Klees

info-fire-of-witchanddragon@web.de

Whats App:

Jeannette Keßler: 01575-3060122

Michael  Klees:  0171-1524871

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